Migration

Schutz für afghanische Frauen - durch dieses Urteil!

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte vielen Frauen helfen, die vor dem Regime in Afghanistan fliehen.

Seit die Taliban an der Macht sind, werden Frauen in Afghanistan immer mehr diskriminiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem Urteil beschlossen, dass das insgesamt als "Verfolgung" gilt. Das wirkt sich auf das Asylverfahren in der EU aus.

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So werden Frauen in Afghanistan unterdrückt

Dauer

Das oberste Gericht der EU hat großes Verständnis für die Frauen in Afghanistan. Die Richterinnen und Richter sagen: Zwangsverheiratungen, wie dort üblich, sind der Sklaverei gleichzustellen. Und dass die Frauen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, keine Möglichkeit haben, sich rechtlich zu wehren, das sei als unmenschliche und erniedrigende Behandlung anzusehen. Den Frauen würden in Afghanistan bewusst und systematisch Grundrechte vorenthalten. Damit seien Frauen aus diesem Land grundsätzlich als verfolgte Gruppe anzusehen. Aber auch alles andere, was den Frauen dort widerfährt, sei so schwerwiegend, dass sie schon deshalb hier als Flüchtlinge anerkannt werden müssten. Etwa, dass sie gezwungen sind, ihren Körper und ihr Gesicht zu verhüllen. Dass sie kaum in der Öffentlichkeit unterwegs sein dürften, nur schwer zum Arzt kämen, nicht arbeiten könnten und von Bildung ausgeschlossen seien. Weil die Verfolgung so eindeutig sei, kommen die obersten Richter zu einem weitreichenden Beschluss: Angesichts der massiven Diskriminierung in Afghanistan müssten die Behörden hierzulande nicht so ins Detail gehen, wenn sie über ein Asyl entscheiden. Sie bräuchten nicht mehr bei jeder einzelnen Frau aus Afghanistan festzustellen, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Heimatland tatsächlich mit Verfolgung zu rechnen habe. Es reiche aus, dass ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht festgestellt wird.

EuGH-Urteil: Was heißt das?

Ab jetzt reicht bei Asylanträgen von afghanischen Frauen schon ihr Geschlecht und die Staatsangehörigkeit, um eine Verfolgung anzunehmen.

Asyl kann man grundsätzlich in einem anderen Land suchen, wenn man in seinem Heimatland verfolgt oder unterdrückt wird. In der EU haben diese Menschen ein Recht auf Asyl. Das können Gründe für eine Verfolgung sein:

  • Nationalität
  • Religion
  • politische Einstellung
  • sexuelle Orientierung

Obwohl es kritisch um dieses Land steht, schiebt Deutschland wieder dorthin ab:

Politik Deutschland schiebt erstmals seit 3 Jahren nach Afghanistan ab

Ein Flugzeug mit 28 afghanischen Straftätern ist in Leipzig gestartet. Das erste Mal seit Machtübernahme der Taliban.

DASDING - Morgens klarkommen DASDING

Stand
Autor/in
Tari Weber
Tari Weber
Katharina Kunz
Redakteurin Katharina Kunz

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