Das oberste Gericht der EU hat großes Verständnis für die Frauen in Afghanistan. Die Richterinnen und Richter sagen: Zwangsverheiratungen, wie dort üblich, sind der Sklaverei gleichzustellen. Und dass die Frauen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, keine Möglichkeit haben, sich rechtlich zu wehren, das sei als unmenschliche und erniedrigende Behandlung anzusehen. Den Frauen würden in Afghanistan bewusst und systematisch Grundrechte vorenthalten. Damit seien Frauen aus diesem Land grundsätzlich als verfolgte Gruppe anzusehen. Aber auch alles andere, was den Frauen dort widerfährt, sei so schwerwiegend, dass sie schon deshalb hier als Flüchtlinge anerkannt werden müssten. Etwa, dass sie gezwungen sind, ihren Körper und ihr Gesicht zu verhüllen. Dass sie kaum in der Öffentlichkeit unterwegs sein dürften, nur schwer zum Arzt kämen, nicht arbeiten könnten und von Bildung ausgeschlossen seien. Weil die Verfolgung so eindeutig sei, kommen die obersten Richter zu einem weitreichenden Beschluss: Angesichts der massiven Diskriminierung in Afghanistan müssten die Behörden hierzulande nicht so ins Detail gehen, wenn sie über ein Asyl entscheiden. Sie bräuchten nicht mehr bei jeder einzelnen Frau aus Afghanistan festzustellen, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Heimatland tatsächlich mit Verfolgung zu rechnen habe. Es reiche aus, dass ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht festgestellt wird.
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