Die Wahllokale in ganz Deutschland sind heute, am 23.02., von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wählen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Nicht vergessen: Das bringst du zum Wählen mit
- deinen Personalausweis
- am besten auch deine Wahlbenachrichtigung, die per Post gekommen sein sollte.
Falls du Briefwahlunterlagen beantragt hast, aber jetzt doch im Wahllokal wählen willst, musst du auch deine Briefwahlunterlagen (den Wahlschein) mitbringen.
Bundestagswahl 2025: So kannst du wählen
Du kannst nicht einfach überall wählen, sondern in dem Wahlraum, der auf deiner Wahlbenachrichtigung steht. Darauf sind der Wahlraum und die Adresse zu finden.
Und dann ...
- prüft der Wahlvorstand, ob du im richtigen Wahlraum bist.
- bekommst du den Stimmzettel und füllst ihn in der Wahlkabine aus.
- wirfst du den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Wenn du deine Wahlbenachrichtigung verloren oder nicht bekommen hast
Nicht bekommen? Dann solltest du dich eigentlich vorab schnellstmöglich bei deinem zuständigen Wahlamt melden, um zu prüfen, ob du im Wählerverzeichnis eingetragen bist. Du kannst aber trotzdem wählen - solange du wahlberechtigt bist.
Es reicht aus, deinen Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitzubringen. Viele Kommunen bieten am Wahltag eine Hotline an oder listen auf ihrer Website alle Wahlräume auf, um deinen Wahlraum herauszufinden.
Das solltest du zur Bundestagswahl wissen:
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