Paragraf 218

Legalisierung von Abtreibungen vorerst gescheitert

Im Bundestag gab es eine Anhörung. Eine Abstimmung über eine mögliche Änderung des Abtreibungsrechts fand nicht statt.

Man wolle die Abstimmung "nur mit einer klaren demokratischen Mehrheit erwirken". Das sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge am Montagabend nach der Expertenanhörung im Bundestag. Teile der FDP, CDU und CSU seien aber dagegen. Ohne deren Stimmen würde man ein Scheitern des Antrags oder eine Zufallsmehrheit durch Stimmen der AfD riskieren. Diese "rote Linie" will man aber nicht überschreiten, so Wegge. Man wolle aber bis zur Bundestagswahl und danach weiter für die Reform kämpfen.

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Legalisierung von Abtreibungen vorerst gescheitert

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Legalisierung von Abtreibungen vorerst gescheitert

Abtreibungen legal?! Darum geht es:

Der Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs ist es, Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen. Schwangerschaftsabbrüche, die bis zur zwölften Woche erfolgen, sollen stattdessen "rechtmäßig und straffrei" sein. Außerdem würden die Krankenkassen die Kosten übernehmen und die Wartezeit entfallen. Diese Reform wurde ursprünglich von 328 Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebracht.

Abtreibungen in Deutschland: Das gilt momentan

  • Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs sind Abtreibungen rechtswidrig.
  • Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn sich die Betroffene vorher beraten lässt und drei Tage zwischen Beratung und Entscheidung wartet.
  • Straffrei bleiben auch Abtreibungen nach Vergewaltigungen oder aus medizinischen Gründen.

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Joshua Modler
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Niklas Behrend
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