Die Abgeordnetengruppe hat ein Ziel: Der Bundestag soll beim Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot der AfD beantragen. Dabei waren sich im Bundestag die Abgeordneten über die bedenkliche Ausrichtung der AfD einig: Sie sei zutiefst menschenfeindlich, argumentierte unter anderem Marco Wanderwitz (CDU).
Welche Chancen hat ein Antrag zum Parteiverbot?
Ein Parteiverbot ist nach dem Grundgesetz zwar möglich, aber nicht so easy umzusetzen. So kann eine Partei nur verboten werden, wenn sie die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ beeinträchtigen oder beseitigen will und damit verfassungswidrig ist. Außerdem muss ein solches Verfahren Aussicht auf Erfolg haben. Ein weiterer Antrag zahlreicher Grünen-Abgeordneter will dies vorab checken, bevor es zu einem Parteiverbotsverfahren kommen soll. Antragsberechtigt sind der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.
Die AfD gilt laut Verfassungsschutz derzeit als rechtsextremistischer "Verdachtsfall". Die Behörden in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stufen die Partei dort als gesichert rechtsextremistisch ein.
Bundestag Härteres Vorgehen gegen Asylsuchende: Das steckt hinter dem Fünf-Punkte-Plan
Die CDU/CSU fordert die Umsetzung von fünf Maßnahmen zur Kontrolle von Migrationsströmen. Der Antrag ist umstritten.