Der Bundestag hat beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für alle Betroffenen übernehmen, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung gibt. Bisher war die Regel, dass die "Pille danach" nur bis zu einem bestimmten Alter von den Krankenkassen übernommen wird. Die Grenze lag bei 22 Jahren.
"Pille danach": Das musst du wissen!
- Es ist eine Hormontablette, die eine Schwangerschaft verhindert.
- Sie kann 3 bis 5 Tagen nach dem ungeschützten Sex genommen werden.
- Verkauft wird die "Pille danach" in Apotheken.
- Sie ist nur für Notfälle und nicht als reguläre Verhütungspille geeignet.
- Als Notfälle zählen Vergewaltigung, Kondom gerissen, Verhütung vergessen oder die normale Pille zu spät genommen.
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