Schwangerschaft

Mutterschutz nach einer Fehlgeburt: Das ändert sich jetzt!

Der Bundestag hat eine Regelung beschlossen, die Frauen nach einer Fehlgeburt helfen soll. Was bald gilt - hier lesen.

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab dem 1. Juni 2025 Anspruch auf Mutterschutz. Der Mutterschutz ist eine Schonzeit, in der Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach einer Geburt nicht arbeiten dürfen. Bisher galt die Regelung aber nur für Frauen, die ihr Kind lebend zur Welt gebracht haben - Fehlgeburten waren ausgeschlossen.

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Bundestag stärkt Mutterschutz bei Fehlgeburten

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Bundestag stärkt Mutterschutz bei Fehlgeburten

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Das gilt ab Sommer!

  • Dass es ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzzeit von zwei Wochen gibt.
  • Ab der 17. Woche können es bis zu sechs Wochen sein.
  • Wer ab der 20. Woche eine Fehlgeburt hat, kann acht Wochen Mutterschutz bekommen.

Jede dritte Frau hat in ihrem Leben eine Fehlgeburt.

Nach Fehlgeburt: Deshalb gibt es die Änderungen beim Mutterschutz

Eine Fehlgeburt kann körperliche und seelische Folgen haben. Die bisherige Regelung brachte viele betroffene Frauen in eine schwierige Lage. Sie mussten nach der Fehlgeburt weiter arbeiten oder hoffen, dass sie krankgeschrieben werden. Durch die Änderung sollen sie jetzt besser geschützt werden.

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