- Mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher werden, den Geschlechtseintrag auf männlich, weiblich oder divers zu ändern. Auch lässt sich der bisherige Eintrag streichen - dann steht im Perso keine Angabe.
- Der Vorname lässt sich ebenfalls ändern.
- Betroffene müssen sich dazu drei Monate vorher beim Standesamt anmelden und dann eine Erklärung abgeben. Dann soll die Änderung folgen.
- Eine erneute Änderung ist nach zwölf Monaten wieder möglich.
- Minderjährige brauchen das Einverständnis ihrer Eltern.
Selbstbestimmungsgesetz: Weniger Diskriminierung?
Das Gesetz soll vor allem Menschen helfen, die trans*, inter* oder nicht-binär sind. Bisher galt nämlich das sogenannte Transsexuellengesetz. Dazu mussten Betroffene zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss vorlegen. Dieser Prozess hat lange gedauert, viel gekostet und war demütigend. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Transsexuellengesetz in Teilen für verfassungswidrig.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman sieht die Einführung des neuen sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes sehr positiv:
Good News Entschieden: Geschlechtsänderung gilt in allen EU-Staaten!
Zumindest gilt das, wenn du deine Geschlechtsidentität in einem EU-Land geändert hast. Das sind die Facts.