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Entschieden: Geschlechtsänderung gilt in allen EU-Staaten!

Zumindest gilt das, wenn du deine Geschlechtsidentität in einem EU-Land geändert hast. Das sind die Facts.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat letzte Woche darüber entschieden. Klare Ansage: Wenn ein Land es verweigert, die neue Geschlechtsidentität anzuerkennen, dann verstößt es gegen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger!

Geschlechtsidentität ist laut EuGH wichtig

Der EuGH hat gesagt, dass das Geschlecht genau wie der Vorname ein absolutes Basic-Element der persönlichen Identität ist. Wenn ein anderes EU-Land die Änderung des Geschlechts nicht akzeptiert, dann könne das zu Nachteilen in Beruf und Privatleben führen. Das wäre ein No-Go.

Deshalb hat der EuGH überhaupt entschieden

Ausgelöst wurde das Ganze durch einen Fall in Rumänien:

  • Ein trans* Mann aus Rumänien ist 2008 nach Großbritannien gezogen.
  • Dort hat er sich 2020 rechtlich als männlich anerkennen lassen und seinen Vornamen und seine Anrede geändert.
  • 2021 wollte er dann, dass auch die rumänischen Behörden das männliche Geschlecht und seinen neuen Vornamen eintragen und ihm eine neue Geburtsurkunde ausstellen.
  • Die haben aber abgelehnt und auf die rumänischen Regeln hingewiesen - er hätte also nochmal seine Geschlechtsidentität feststellen lassen müssen.
  • Deshalb ist er vor Gericht gegangen und das Gericht musste beim EuGH nachfragen - das jetzt für den trans* Mann entschieden hat.

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Autor/in
Jonas Neugebauer
Autorenprofil Jonas Neugebauer
Nika Layeghi
Profilbild von Nika

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