Drei Monate im Voraus muss man es anmelden, wenn man seinen Vornamen oder seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will. Ab dem 1. August geht das zum ersten Mal - genau drei Monate, bevor am 1. November das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt.
Das soll es trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen leichter machen. Denn damit brauchen sie keine Gutachten und gerichtliche Erlaubnis mehr, um den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beim Standesamt zu ändern.
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Good News Selbstbestimmungsgesetz kommt: Das ändert sich bald
Der Bundestag macht es official. Der Geschlechtseintrag und Name lässt sich bald im Perso leichter ändern.