Mindestens 573 Fälle von dauerhaften Corona-Impfschäden haben die Behörden wohl bis Anfang April in Deutschland anerkannt. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Laut dem Bericht wurden mehr als Anträge 14.000 gestellt. Die Anerkennungsquote liege damit bei knapp über sechs Prozent. Viele Antragssteller hätten Widerspruch eingelegt.

Behörden erkennen fast 600 Fälle von Impfschäden an
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Behörden erkennen fast 600 Fälle von Impfschäden an
Corona: Ab wann besteht ein Impfschaden?
Für einen anerkannten Impfschaden braucht es ein Gutachten. Damit ein Antrag auf Anerkennung Aussicht auf Erfolg hat, muss die gesundheitliche Schädigung mindestens sechs Monate lang bestehen. In der Regel wird der Impfschaden durch ein Gutachten bestätigt, so die "tagesschau".
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