Urteil

Wegen Nazi-Spruch: Höcke zu Geldstrafe verurteilt

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke stand vor dem Landgericht in Halle (Saale). Wichtig dabei war auch sein früherer Beruf.

Der 52-Jährige hat nämlich als Geschichtslehrer gearbeitet. Das Gericht hat Höcke zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt.

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Urteil im Höcke-Prozess

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Thüringer AfD-Chef: Worum ging es im Höcke-Prozess?

  • Der Thüringer AfD-Chef wurde verurteilt, weil er diesen verbotenen Nazi-Spruch verwendet hat: "Alles für Deutschland".
  • Den Spruch hat früher die Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt.
  • Höcke hat behauptet, er habe das nicht gewusst.
  • Das Gericht hat ihn dafür verurteilt.
  • Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil Höcke in die nächste Instanz gehen kann.
  • Bleibt es dabei, ist Höcke vorbestraft wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen".
  • Höcke hat in seinem letzten Wort vor Gericht dem Staatsanwalt vorgeworfen, er sei bei dem Prozess nicht neutral gewesen. Höcke habe das Gefühl, ein "politisch Verfolgter" zu sein.
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Wegen Nazi-Parole: Björn Höcke muss Geldstrafe zahlen

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Spruch bei AfD-Wahlkampfveranstaltung

Verfassungsschützer haben Höcke als Rechtsextremist eingestuft. Den Spruch soll er Ende Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung gebracht haben. Btw: Vor seiner politischen Karriere war er Gymnasiallehrer für Geschichte.

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Gericht AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

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Hans Liedtke
Hans Liedtke  NEWSZONE
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