Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Die Einstufung ist verhältnismäßig, entschied das Gericht. Davor hatte schon das Verwaltungsgericht Köln so entschieden. Der Fall könnte aber noch vor das Bundesverwaltungsgericht kommen und dort endgültig entschieden werden.
Was hat das für Folgen?
Seit der Einstufung kann der Verfassungsschutz Informanten bei der AfD einschleusen und so Informationen darüber gewinnen, ob die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Es können auch Personen von der AfD beobachtet werden und unter bestimmten Umständen darf die Kommunikation über Telefon und Internet überwacht werden.
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