Delegierte gehen vor dem Parteilogo bei dem AfD-Bundesparteitag in der Magdeburger Messe.

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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

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Louis Leßmann
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Max Stokburger
Max Stokburger

Grund dafür sind unter anderem Statements gegen Muslime und Menschen mit Migrationshintergrund auf Social Media.

Der AfD-Landesverband ist dagegen vorgegangen, aber das Verwaltungsgericht München hat die Klage zurückgewiesen. Am Montag verkündete das Gericht, dass die bayerische AfD vom Verfassungsschutz in Bayern als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet werden darf.

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VG München: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

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VG München: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

AfD in Bayern: Rassismus und Nazi-Vergleiche

So begründet ein Sprecher vom Verwaltungsgericht München das Urteil:

  • Wichtige Vertreter der AfD in Bayern würden von der rassistischen Verschwörungstheorie des "Bevölkerungsaustauschs" sprechen.
  • Muslime sollen von der AfD pauschal verdächtigt werden, die Scharia einführen zu wollen.
  • Außerdem habe die Partei Gerichte in Deutschland mit denen aus der Nazi-Zeit verglichen.
  • Der Verfassungsschutz habe dem Gericht Tausende Seiten Chatprotokolle als Beweis geliefert. Darin seien rechtsextreme Tendenzen zu sehen.

Was sagt die AfD dazu?

Die bayerische AfD hat in dem Prozess gesagt, dass die Statements nur Ausrutscher von einzelnen Personen gewesen sein. Die Personen seien alle bestraft worden. Das Verwaltungsgericht München findet aber, dass die Statements der AfD too much waren und man nicht mehr von einzelnen Entgleisungen sprechen kann.

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