Urteil

Wegen Nazi-Spruch: Höcke zu Geldstrafe verurteilt

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke stand vor dem Landgericht in Halle (Saale). Wichtig dabei war auch sein früherer Beruf.

Der 52-Jährige hat nämlich als Geschichtslehrer gearbeitet. Das Gericht hat Höcke zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt.

Thüringer AfD-Chef: Worum ging es im Höcke-Prozess?

  • Der Thüringer AfD-Chef wurde verurteilt, weil er diesen verbotenen Nazi-Spruch verwendet hat: "Alles für Deutschland".
  • Den Spruch hat früher die Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt.
  • Höcke hat behauptet, er habe das nicht gewusst.
  • Das Gericht hat ihn dafür verurteilt.
  • Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil Höcke in die nächste Instanz gehen kann.
  • Bleibt es dabei, ist Höcke vorbestraft wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen".
  • Höcke hat in seinem letzten Wort vor Gericht dem Staatsanwalt vorgeworfen, er sei bei dem Prozess nicht neutral gewesen. Höcke habe das Gefühl, ein "politisch Verfolgter" zu sein.

Spruch bei AfD-Wahlkampfveranstaltung

Verfassungsschützer haben Höcke als Rechtsextremist eingestuft. Den Spruch soll er Ende Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung gebracht haben. Btw: Vor seiner politischen Karriere war er Gymnasiallehrer für Geschichte.

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Hans Liedtke
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Kim Patro
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