Frau am Handy: Lehrerin hat das intime Video einer Schülerin weitergeleitet - Verfahren wurde eingestellt.

Montabaur

Kinderpornografie: Doch kein Verfahren gegen Lehrerin

Stand
Autor/in
Katharina Kunz
Redakteurin Katharina Kunz

Die Lehrerin hat ein intimes Video einer 13-Jährigen an deren Eltern geschickt - und wurde angeklagt. Dabei wollte sie helfen.

Jetzt wurde die Anklage gegen die Lehrerin aus dem Westerwald fallen gelassen. Der Grund ist eine Gesetzesänderung.

Mal von vorne: Die 13-jährige Schülerin hatte ein intimes Video für ihren Freund gedreht. Der hat das Video dann auf Social Media gepostet. Die Lehrerin hat das mitbekommen und der Mutter der 13-Jährigen das Video weitergeleitet - um sie zu informieren und die Schülerin zu schützen.

Lehrerin wegen Kinderpornografie angeklagt

Zu der Zeit galt noch ein altes Gesetz zum Besitz von Kinderpornografie: Wer pornografische Bilder oder Videos weiterleitet, musste mit einem Verfahren und sogar Knast rechnen - egal aus welchem Grund es verbreitet wurde. Die Lehrerin wurde also angeklagt.

Nach Gesetzesänderung: Verfahren werden eingestellt

Weil in vielen Verfahren klar wurde, dass die Angeklagten keine böse Absicht hatten und nur helfen wollten, wurde das Gesetz geändert. Die Verfahren konnten in dem Fall eingestellt werden, wie bei der Lehrerin aus dem Westerwald.

Mehr zum neuen Gesetz gegen Kinderpornografie gibts hier:

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