Erst 2021 wurden die Strafen verschärft. Seitdem gilt: Wer Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren rechnen. Weil es daran viel Kritik gab, hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen, die Mindeststrafe zu senken.

Bundestag reformiert Gesetz zu Kinderpornografie
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Bundestag reformiert Gesetz zu Kinderpornografie
Was war das Problem?
- Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gelten als Verbrechen.
- Bei Verbrechen ist es nicht möglich, die Verfahren einfach einzustellen, wenn man von keiner kriminellen Absicht ausgeht.
- Nach aktuellen Regeln müssten zum Beispiel auch Lehrer mit dem Knast rechnen, wenn sie Kinderpornografie an Eltern weiterleiten, um die zu alarmieren.
Justizminister Marco Buschmann bezeichnete die Idee als "gut gemeint", sie habe aber zu vielen Problemen geführt. Polizei und Gerichte sind überlastet mit Fällen, bei denen es häufig nicht um Pädokriminelle geht.
So wird die Strafe angepasst
Die auf zehn Jahre angehobene Höchststrafe soll unverändert bleiben. Nur die Mindeststrafe wird bei Verbreitung auf sechs Monate und bei Abruf und Besitz auf drei Monate gesenkt.
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