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Türkei: Frauen dürfen bei Hochzeit Geburtsnamen behalten

Bisher mussten Frauen in der Türkei einen Antrag stellen, um ihre Geburtsnamen trotz Hochzeit behalten zu dürfen.

Und auch dann war das nur als Doppelname vor dem Namen des Mannes möglich.

Jetzt wurde der entsprechende Artikel 187 in der türkischen Verfassung gekippt. Auch ohne Antrag können Frauen selbst über ihren Namen entscheiden und müssen den Namen ihres Ehepartners nicht annehmen. Die Begründung: Laut Grundgesetz sind Mann und Frau gleichgestellt, das soll auch für Selbstbestimmung in Sachen Nachname gelten.

Artikel 10 der türkischen Verfassung legt fest: 'Männer und Frauen haben gleiche Rechte. Der Staat ist verpflichtet alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung zu verwirklichen'.

Frauenrechte in Deutschland

Auch in Deutschland hat es vergleichsweise lange gedauert, bis diese oft als patriarchal kritisierte Regelung aufgehoben wurde. Noch bis in die Neunzigerjahre konnten Frauen auch hier nicht frei über ihren Namen nach der Hochzeit entscheiden.

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Autor/in
Dominik Osei Owusu
Dominik Osei Owusu
Renée Diehl
SWR-Redakteurin Renée Diehl

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