Verfahren

Nach rassistischen Parolen auf Sylt: Ermittlungen abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft hat entschieden: Für die meisten Beteiligten in der Sylter Partyaffäre gibt es keine weitreichende Folgen.

Die Ermittlungen wurden weitestgehend eingestellt. Eine Person erhält aber eine Strafe. Das Sylter-Partyvideo ging im vergangenen Mai viral. Mehrere junge Erwachsene sangen in einer Kampener Bar den Party-Hit "L’amour toujours" mit einem alternativen Text. In diesem heißt es "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus".

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Sylter Partyvideo: Ermittlungen großteils eingestellt

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Sylter Partyvideo: Ermittlungen großteils eingestellt

Sylter Skandalvideo: Eine Person wird bestraft

  • Ein inzwischen 26-Jähriger hatte in dem Video einen "Hitlerbart" angedeutet und den rechten Arm ausgestreckt, erläuterte die Staatsanwaltschaft.
  • Er muss sich nun für seine Tat verantworten.
  • Der 26-Jährige wurde verwarnt und soll 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
  • Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt.

Skandalvideo: Restliche Beschuldigte atmen auf

Für die anderen drei Angeklagten sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Volksverhetzung bei den Parolen "Ausländer raus - Deutschland den Deutschen" nicht erfüllt. Weder der Inhalt des Rufes noch die Gesamtumstände des Vorfalls seien eindeutig dazu gedacht gewesen, Hass in der Bevölkerung zu verbreiten.

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Simon Hartmann
Porträit von Simon Hartmann für Newszone
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