Ab jetzt gibt es wieder Feuerwerk und Böller zu kaufen. Einfach abschießen ist aber nicht! In ganz Deutschland gilt: Feuerwerk und Böller dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und Tankstellen gezündet werden.
In vielen Städten in Baden-Württemberg gibt es zusätzlich ein Böller-Verbot:
- In Stuttgart darf innerhalb des Cityrings nicht geböllert werden. Auf dem Schlossplatz gibt es eine zentrale Silvesterfeier. Dort gibt es aber kein Feuerwerk, sondern eine Lichtshow.
- In Karlsruhe gilt ein Verbot von Feuerwerk auf Schloss- und Marktplatz. Auf dem Schlossplatz gibt es an Silvester eine Lasershow.
- In Freiburg ist das Böllern auf dem Münsterplatz verboten.
- In der Tübinger Altstadt haben Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien an Silvester nichts zu suchen. Grund dafür ist die Brandgefahr der vielen Fachwerkhäuser.
- Auch in Reutlingen, Konstanz, Ravensburg und Villingen-Schwenningen darf auch zum Schutz der Altstadt kein Feuerwerk abgeschossen werden.
- In Waldshut-Tiengen sind Böller in den Fußgängerzonen verboten.
- Rottweil, Schopfheim (Kreis Lörrach) und Kehl (Ortenaukreis) verhängen ebenfalls Verbote.
In Mannheim, Heidelberg, Ulm und Heilbronn sind keine speziellen Böllerverbote geplant. Es gelten aber die Regeln für ganz Deutschland.