Die Mehrheit hat dafür gestimmt, dass mit dem neuen Artikel klar geregelt wird, dass die Schuldenbremse in bestimmten Ausnahmen nicht mehr gilt.

Milliardenschulden: Bundestag stimmt Grundgesetzänderung zu
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SWR
Was ist nochmal die Schuldenbremse?
Die sogenannte Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert. Sie ist wie ein Stoppschild für die Regierung, wenn es darum geht, Geld auszugeben, das sie nicht hat. Darunter zählt, dass eigentlich nur Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erlaubt sind. Das Bruttoinlandsprodukt (BPI) zeigt, wie viel in einem Jahr innerhalb von Deutschland erwirtschaftet wurde.
Mehr Schulden - Darauf hat sich der Bundestag unter anderem geeinigt:
- Bei der Abstimmung wurde beschlossen, dass die Schuldenbremse für einen Teil der Verteidigungsausgaben nicht mehr gilt. Kredite über ein Prozent des BPI dürfen aufgenommen werden, ABER nur für Verteidigungsausgaben - also vor allem die Bundeswehr.
- Unter anderem damit Deutschland die neuen Schulden auch verkraftet, soll die Wirtschaft angekurbelt werden. Dafür wird ein sogenanntes Sondervermögen geschaffen. Heißt: 500 Milliarden Euro Schulden für die Infrastruktur und den Klimaschutz - also zum Beispiel für Straßen und Schienen, Modernisierung von Schulen und Digitalisierung.
Nach dem Bundestag muss jetzt am Freitag auch noch der Bundesrat abstimmen. Derzeit wird vermutet, dass die Stimmen auch hier für die nötige Zweidrittelmehrheit reichen werden.
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