Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Staatsbürgerschaft beschlossen, das ab jetzt in Kraft tritt. Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan sagt dazu: "Darauf haben viele seit Jahrzehnten gewartet."
Das hat sich bei Einbürgerungen geändert
- Zugewanderte Menschen sollen schon nach fünf Jahren in Deutschland Staatsbürger werden können, wenn sie alle Bedingungen erfüllen können - dazu gehört auch, keine Sozialleistungen zu beziehen. Bisher waren es acht Jahre.
- Bei besonderen Integrationsleistungen geht das sogar schon nach drei Jahren. Voraussetzungen sind: Gut in der Schule oder im Job sein, hervorragend deutsch sprechen oder sich ehrenamtlich zu engagieren.
- In Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern kriegen ab sofort die deutsche Staatsbürgerschaft und können die ihrer Eltern behalten, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
- Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das geht jetzt schon bei EU-Bürgern und Sonderfällen, aber beispielsweise nicht bei Menschen aus der Türkei.
- Es soll weiterhin keine Ausnahmen bei der Einbürgerung geben - für beispielsweise Menschen mit Behinderungen könnte es aber möglich sein, über die Härtefallklausel eingebürgert zu werden.
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Menschen, die aus dem Ausland kommen und terroristische Taten gut finden, sollen in Zukunft leichter abgeschoben werden.