Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) begrüßt Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt.

Migration

Bundesregierung einigt sich auf neue Regeln bei Abschiebungen

Stand
Autor/in
Jonas Neugebauer
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Aslı Kaymaz
Asli Kaymaz

Die Bundesländer hatten sich Änderungen gewünscht, weil sie mit der Anzahl der Geflüchteten überfordert sind.

Der Gesetzentwurf muss aber im nächsten Schritt noch im Bundestag verabschiedet werden. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte in den letzten Wochen schon viel über illegale Einwanderung und Abschiebungen gesprochen. Das Problem: Rund 280.000 Geflüchtete müssten Deutschland eigentlich wieder verlassen - bei knapp 225.000 davon ist die Ausreise aber erst mal gestoppt. Sie werden geduldet.

Wieso scheitern so viele Abschiebungen?

Dass diese Personen vorerst geduldet werden, hat verschiedene Gründe - zum Beispiel:

  • Das Herkunftsland der Menschen ist nicht sicher.
  • Die geflüchteten Personen sind krank.
  • Es fehlen notwendige Dokumente für die Ausreise.

Zusätzlich dazu scheitern viele Abschiebungen, die bestätigt wurden. Im letzten Jahr waren es über 23.000. Das hat ganz unterschiedliche Gründe, zum Beispiel:

  • Flüge werden kurzfristig gestrichen.
  • Die betroffenen Personen können nicht gefunden werden.
  • Betroffene wehren sich gegen die Abschiebung.
  • Airlines verweigern den Transport von Personen.

Was soll sich mit dem Gesetz ändern?

Die Behörden sollen mehr Möglichkeiten bekommen, um Abschiebungen wirklich umzusetzen. Zum Beispiel soll die Polizei mehr Rechte bei der Suche nach Abschiebepflichtigen in Unterkünften bekommen. Alle weiteren Änderungen kannst du dir hier anschauen:

Gesetzentwurf vs. deutsches Recht

Es ist nicht klar, ob das Gesetz mit geltendem Recht in Deutschland vereinbar ist. Daher kritisiert die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl den Gesetzentwurf. Die oben genannten Punkte bedeuten nämlich Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen. Dazu zählen das Recht auf Freiheit, auf Privatsphäre und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Eingriffe in diese Rechte müssen immer im Verhältnis zu den Gründen dafür stehen. Im Zweifel muss das Bundesverfassungsgericht klären, ob das der Fall ist.

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