Eurovision Song Contest

Untersuchungen! ESC-Kandidat der Niederlande darf nicht proben

Sänger Joost Klein war auch bei der zweiten Probe für das Finale nicht am Start. Der Grund ist ein "Vorfall".

Die Veranstalter haben mitgeteilt, dass Klein "nicht auftreten wird, solange die Ermittlungen andauern". Worum es dabei genau geht, ist nicht bekannt. Auf Social Media spekuliert die Community, dass Klein wohl handgreiflich geworden sein könnte. Schon am Freitag war er zwar da, aber seinen Song "Europapa" hat er nicht gesungen.

Der Niederländer ist am Donnerstagabend bei der Pressekonferenz aufgefallen, weil er bei einer Frage an Israels Teilnehmerin Eden Golan dazwischen gesprochen hat. Außerdem hat er sich dabei eine Flagge über den Kopf gezogen. Das wurde beides als respektlos angesehen, soll aber nicht Grund der Untersuchung sein.

Zu der Maßnahme des Veranstalters wollte Joost Klein nichts sagen:

Antwoorden op @Xoxo💗💋 reaction from joost when he got disqualified for eurovision #fy #foryou #eurovision #joost #joostklein #joostkleineurovision2024 #joostkleindisqualified

Wichtig: Aktuell ist Klein noch nicht disqualifiziert. Es gibt noch kein finales Statement vom ESC. Ob er bei der Show am Samstagabend teilnehmen kann, ist noch unklar.

Keine Probe für Joost Klein: Jury soll älteren Auftritt bewerten

  • Eigentlich findet die Jury-Abstimmung der 37 Länder bei der zweiten Probe statt.
  • Die Punkte der Jury machen beim ESC in der Regel 50 Prozent des Endergebnisses aus.
  • Den Rest ergibt die Telefonabstimmung beim Finale.
  • Bei Klein bewertet die Jury jetzt wohl seinen Auftritt beim zweiten Halbfinale von Donnerstag. 

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Hans Liedtke
Hans Liedtke  NEWSZONE
Jonas Neugebauer
Autorenprofil Jonas Neugebauer

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