Damit wurde das höchstmögliche Urteil noch mal bestätigt. In dem Verfahren jetzt ging es allerdings um einen anderen Fall - der Prozess um Ayleen war bereits abgeschlossen.
Ayleens Mörder: Zweiter Fall vor Gericht
- Der Prozess betraf nicht Ayleen, sondern ein anderes Mädchen. Jan P., 32 Jahre alt, musste sich wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt verantworten.
- Das Gericht verhängte eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten für die sexualisierte Gewalt sowie ein Jahr und sechs Monate für den Besitz von Kinderpornographie. Da er bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den Mord an Ayleen verbüßt, wurden die neuen Strafen mit dieser zusammengefasst.
- Die Sicherungsverwahrung wurde aufgrund der von P. ausgehenden Gefahr angeordnet. Das Gericht stützte sich dabei auf ein psychologisches Gutachten, das bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit stark ausgeprägten psychopathischen Zügen feststellte.
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