Nach der Amokfahrt in Trier wurde ein Mann 2022 verurteilt. Der Bundesgerichtshof sagt: Da stimmt was nicht.
Das Problem laut Bundesgerichtshof: Es hätte Rechtsfehler gegeben. Konkret heißt das: Dass der Angeklagte die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, sei "nicht rechtsfehlerfrei begründet". Damit geht der Fall jetzt zurück an das Amtsgericht Trier, wo alles angefangen hat. Dort muss man sich die Frage stellen: War der Täter vermindert schuldfähig oder nicht? Psychische Probleme können eine Auswirkung auf die Strafe haben - dann kann eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden.
Ist der Täter schizophren?
Das Landgericht hat 2022 gesagt, dass der Amokfahrer an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen leidet. Genau diese Einschätzung wurde jetzt aufgehoben. Das damalige Urteil war:
- Lebenslange Freiheitsstrafe
- Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Lebenslange Sperrfrist für einen neuen Führerschein
Bei der Amokfahrt sind fünf Menschen getötet und viele zum Teil schwer verletzt worden.
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