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Selbstbestimmungsgesetz: Jetzt kannst du Termine machen

Wenn du deinen Namen oder deinen Geschlechtseintrag ändern möchtest, kannst du jetzt den Termin beim Standesamt machen!

Drei Monate im Voraus muss man es anmelden, wenn man seinen Vornamen oder seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will. Ab dem 1. August geht das zum ersten Mal - genau drei Monate, bevor am 1. November das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt.

Das soll es trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen leichter machen. Denn damit brauchen sie keine Gutachten und gerichtliche Erlaubnis mehr, um den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beim Standesamt zu ändern.

Mehr zum Selbstbestimmungsgesetz erfährst du hier:

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Leo Eder
Leo Eder

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