Unter anderem Baden-Württembergs Justizministerin will, dass nachgebessert wird. Es geht um die Handydaten von Dealern.
Diese dürfen nämlich nicht mehr vor Gericht verwendet werden - zumindest im Zusammenhang mit Bubatz. Der Grund? Seit der Cannabis-Legalisierung gilt Gras nicht mehr als Betäubungsmittel.
Das bedeutet: Sobald Handydaten wie zum Beispiel Online-Chats das Hauptbeweismittel sind, wird es schwerer, Cannabis-Dealer zu verurteilen.
Hintergrund ist ein Fall aus Mannheim:
- Vor dem Landgericht wurde ein 36-Jähriger freigesprochen, der im großen Stil mit über 450 Kilogramm Cannabis gedealt haben soll.
- Es wurden jede Menge Chatnachrichten ausgewertet, der Angeklagte hatte zwischenzeitlich sogar gestanden.
- Doch am Ende kam es trotzdem zum Freispruch, weil die Online-Durchsuchung laut Gesetz nicht verwendet werden durfte.
- In dem konkreten Fall will die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen. Das heißt: Der Bundesgerichtshof muss sich darum kümmern.
Cannabis-Gesetz: Bundesregierung will nachjustieren
Änderungen beim Cannabis-Gesetz sind schon länger im Gespräch. Der Bundestag hat angekündigt, dass am 16. Mai darüber diskutiert werden soll.
Es geht auch um Grenzwerte beim Autofahren:
Strafen Kiffen und dann Auto fahren - ist das erlaubt?
Für Alkohol am Steuer gibts klare Regeln - beim Konsum von Cannabis noch nicht. Die Regierung hat aber einen Plan.