Bundestagswahl

Sahra Wagenknecht darf von Wahlsendung ausgeschlossen werden

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gescheitert. Darum geht's.

Montagabend hatten live ab 21.15 Uhr Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, in der ARD-Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" den Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) ihre Fragen zu stellen. Die Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) wurde nicht in die Sendung eingeladen. Das BSW fand, dass damit das Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde.

BSW nicht in ARD-"Wahlarena": Das sagt das Gericht

Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht in NRW hatten schon entschieden, dass der WDR nicht dazu verpflichtet sei, die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht in die "Wahlarena" einzuladen. Das BSW reichte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde und einen weiteren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen. Die Partei habe nicht schlüssig genug dargelegt, dass sie durch den Ausschluss in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt wurde.

  • Die Gerichte betonen, dass der öffentlich-rechtliche Sender grundsätzlich jeder Partei die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenhalten muss.
  • Aber: Das Konzept der Sendung sehe vor, dass Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen.
  • Laut dem Oberverwaltungsgericht NRW ist es aufgrund der begrenzten Sendezeit rechtlich in Ordnung, dass wenige Personen – also die aussichtsreichsten Kandidaten – für die Sendung ausgewählt werden.
  • Da das BSW in den Umfragen bei rund fünf Prozent liege, müsse Sahra Wagenknecht nicht eingeladen werden.

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Juliane Aldag
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Louis Leßmann
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