Seit Dezember haben angestellte Sex-Worker in Belgien eine soziale Absicherung wie andere Arbeitnehmer auch.
Durch das neue Gesetz bekommen angestellte Sexarbeiter - unabhängig vom Geschlecht - die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer auch. Konkret erhalten sie zum Beispiel:
- Krankenversicherung
- Mutterschutz
- Rente
Außerdem ist in dem Gesetz auch das Recht, sexuelle Handlungen zu jedem Zeitpunkt zu verweigern oder Kunden abzulehnen, festgehalten.
Neue Pflichten für Arbeitgeber
Arbeitgeber von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern haben nach dem Gesetz konkrete Pflichten. Dazu gehört, dass sie Folgendes bereitstellen müssen:
- Kondome
- saubere Bettwäsche
- einen Notfallknopf für die Beschäftigten
Wie ist die Lage in Deutschland?
Auch in Deutschland haben Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter mit Arbeitsvertrag grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Angestellte. Weil die Arbeitsbedingungen in der Branche oft schlecht sind, kann es für Betroffene aber schwer sein, ihre Rechte durchzusetzen. Das neue Gesetz in Belgien soll jedenfalls weltweit die Rechte von Sex-Workern bisher am besten schützen können. Selbstständige Sex-Worker haben die Arbeitnehmerrechte aber nicht - ob in Belgien oder Deutschland.
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