Die AfD darf ihren Parteitag in der Essener Grugahalle veranstalten. Das hat ein Gericht entschieden.
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat am Freitag gesagt, dass die AfD nicht anders als andere Parteien behandelt werden darf.
Was war passiert?
- Die AfD sollte der Stadt vertraglich zusichern, dass keine strafbaren Aussagen bei dem Bundesparteitag rausgehauen werden. Wenn doch hätte die AfD Strafen von bis zu 500k kassieren können.
- Die Partei hat die Forderung der Stadt Essen dann als "rechtswidrig" bezeichnet. In einer Pressemitteilung meinte die AfD, man sei selbst gegen "rechtsextreme Parolen" auf dem Parteitag, der Ende Juni stattfinden soll.
- Daraufhin hat die Stadt Essen den Mietvertrag für die Veranstaltung gekündigt.
- Die AfD kündigte danach direkt an, dagegen rechtlich vorzugehen. AfD-Chef Tino Chrupalla sagte der Bild-Zeitung: "Natürlich werden wir klagen. Und zwar volles Programm."
- Nun hat die AfD vor Gericht Recht bekommen.
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