Teilnahmebedingungen

Mit dem TikTok Livestream zum DASDING Festival

Stand

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel um insgesamt 3x2 Tickets für das DASDING Festival am Samstag, den 08. Juni 2024 auf dem Maimarkt-Gelände in Mannheim.

Teilnahmebedingungen

Mit dem TikTok Livestream zum DASDING Festival am 08. Juni 2024

Das Gewinnspiel wird von SWR DASDING veranstaltet. Verantwortlich für das Gewinnspiel ist der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden, kurz SWR.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu TikTok und wird in keiner Weise von TikTok gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnehmer*innen können gegenüber TikTok keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.

Das Gewinnspiel findet am 04. Juni 2024 statt. Es findet ausschließlich im Chat vom DASDING TikTok Livestream statt.

Die Teilnehmer*innen müssen im Chat bei TikTok eine Schätzfrage beantworten. Die Person, die am nächsten am richtigen Ergebnis liegt oder genau richtig liegt, sichert sich so die Chance auf je 1x2 Tickets.
Sind mehrere Personen gleich weit vom richtigen Ergebnis entfernt oder senden genau das gleiche Ergebnis, wird per Losverfahren entschieden, wer 1x2 Tickets gewinnt.

Pro Person ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich. Mehrere Kommentare/Nachrichten einer Person werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.      

Der*die Gewinner*in wird auf TikTok per Direktnachricht benachrichtigt. Sollte der*die Gewinner*in die Annahme des Gewinnes innerhalb von 24 Stunden nicht bestätigen, verfällt sein*ihr Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Vorgehen ein*e Ersatzgewinner*in ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht.

Gewinn

Die Gewinne werden von ZRN Event GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert.

Der Gewinn umfasst jeweils nur den kostenlosen Eintritt zur zum DASDING Festival und keine weiteren Leistungen, wie z.B. Anreise oder Unterkunft.

Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise ist nicht möglich.

Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar, sondern nur für die eigene Verwendung gedacht. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht erlaubt.

Die Tickets können nur zu dem festgelegten Zeitpunkt der Veranstaltung eingelöst werden. Wird die Veranstaltung von dem Gewinner nicht besucht, sind Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.

Teilnahmeberechtigung

Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 18 Jahre. Auch die Begleitperson muss für den Besuch der Veranstaltung mind. 18 Jahre alt sein.

Sonstiges

Der Teilnehmer akzeptiert, dass es sich bei der Veranstaltung nicht um eine von DASDING verantwortete Leistung handelt. Für die Teilnahme an dem Event gelten zusätzlich die entsprechenden AGB des Veranstalters.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, z.B. Name und Geburtsdatum, zum Zweck der Organisation der Gewinnspielaktion gespeichert, verarbeitet und an den Veranstalter weitergegeben werden. Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmer stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.dasding.de/datenschutz.

Der Teilnehmer ist sich im Klaren darüber und stimmt zu, dass er an einem Gewinnspiel teilnimmt, in dessen Rahmen er zur Abbildung der Programmaktion im DASDING-Radioprogramm, auf DASDING.de und auf den Social Media Accounts von DASDING für Interviews, Bild- und Filmaufnahmen zur Verfügung steht. Der Teilnehmer wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass vor und während der gesamten Aktion Ton-, Film- und Fotoaufnahmen erfolgen können.

DASDING behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmer*innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen DASDING zu.

DASDING kann Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.

Aktive und ehemalige Mitarbeiter*innen des SWR, der ARD und der beteiligten Kooperationspartner*innen sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Für das Nutzungsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer/in und DASDING gilt deutsches Recht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand
Autor/in
DASDING

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