Von dem Geld hatte die Pflegerin unter anderem ein Haus und ein Auto für ihren Sohn gekauft. Einer Bankangestellten waren dann die hohen Abhebungen zu ungewöhnlichen Uhrzeiten aufgefallen.
Urteil: Drei Jahre Gefängnis
- Über eine Vollmacht kam sie an fast 300.000 Euro von einem demenzkranken 88-jährigen Mann.
- Die Altenpflegerin muss wegen Betrugs oder Veruntreuung für drei Jahre ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd am Donnerstag entschieden.
- Ihr ebenfalls angeklagter Sohn wurde freigesprochen.
- Zeugen hätten nicht den Eindruck gehabt, dass sich eine Pflegerin um den Mann kümmert.
Die Vollmacht ist von September 2022. Wie weit seine Demenz da schon fortgeschritten war, ist unklar.
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