Die Bundesregierung überlegt, ob die Geflüchteten ein Mal nach Syrien reisen dürfen - ohne ihren Schutzstatus zu verlieren. Bisher ist das nicht möglich. Denn wenn Schutzberechtigte in ihre Herkunftsländer reisen, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen.
Heimatbesuch in Syrien: Deshalb denkt die Regierung darüber nach
Bundesinnenministerin Nancy Faeser fände die Möglichkeit für einen Kurzbesuch in Syrien aber sinnvoll. Betroffene könnten so schauen, ob zum Beispiel ihr altes Haus noch steht, wie es Familienmitgliedern geht und ob es in ihrer Heimat sicher für sie sei, heißt es. Das kann laut Ministeriumssprecher Maximilian Kall der erste Schritt zu einer dauerhaften Rückkehr nach Syrien sein.
Das Innenministerium prüfe jetzt zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) "pragmatische Wege", wie der Kurzbesuch umgesetzt werden könnte. CDU und CSU sind gegen so eine mögliche Sonderregelung.
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Politik Innenministerin: Schutzstatus für syrische Geflüchtete wird geprüft
Die Innenministerin sagt: Ein Teil der nach Deutschland geflüchteten Syrer soll in die Heimat zurückkehren müssen.