Bis 2027 soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen, so haben es die Ministerpräsidenten beschlossen.
Ob es dabei bleibt, wird wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dort haben ARD und ZDF für die Erhöhung geklagt, da aus ihrer Sicht das Verfahren nicht eingehalten wurde. Denn:
- Im bisherigen Verfahren wurde eine Erhöhung um 58 Cent pro Monat empfohlen.
- Zuständig dafür ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
- Von dieser Empfehlung können die Politiker nur in sehr engen Grenzen abweichen.
Vom ARD-Vorsitzenden und SWR-Intendanten Kai Gniffke gibt's daher Kritik an der Entscheidung der Ministerpräsidenten. Für ihn sei einmal mehr klar, "dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten".
Das haben die Ministerpräsidenten beschlossen
Die Ministerpräsidenten begründeten ihre Entscheidung, den Beitrag unverändert zu lassen, auch damit, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auf eine Rücklage von einer Milliarde Euro zurückgreifen könnten. Die Länderchefs wollen außerdem, dass es künftig ein anderes Verfahren bei Beitragserhöhungen gibt. Mehr dazu findest du hier:
tagesschau.de | Länderchefs einigen sich auf neues Finanzierungsmodell
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