Der Grund:
- Im Kleingedruckten von Disney+ in den USA steht: Alle Streitigkeiten müssen vor Schiedsgerichten geklärt werden.
- Das sind keine richtigen Gerichte, sondern quasi unabhängige Stellen, die den Streit schlichten sollen - normal vor Gericht klagen wäre also nicht erlaubt.
- Das Verfahren vor Schiedsgerichten muss nicht öffentlich sein - angenehmer für Disney.
Die Anwälte von Disney sagen: Weil der Ehemann ein Disney+-Probeabo abgeschlossen hatte und dabei diesem Satz zugestimmt hat, könne er nicht klagen. Außerdem hätte das Ehepaar beim Ticketkauf fürs Disneyland einer ähnlichen Vereinbarung zugestimmt. Das Restaurant werde auch nicht von Disney betrieben.
Anwälte von Ehemann halten dagegen
In ein Disney+ Abo reinzulesen, dass man auch in diesem Fall nicht klagen kann, halten die Anwälte vom Ehemann der verstorbenen Frau für absurd. Der Mann klagt auf 50.000 US-Dollar Schadensersatz. Die Frau hatte laut Klage das Restaurant mehrmals auf ihre heftige Nussallergie hingewiesen, was aber demnach nicht beachtet wurde. Das Gericht muss noch entscheiden, ob es den Fall annehmen kann oder nicht.
Wäre das in Deutschland möglich?
In Deutschland wäre das bei Verträgen zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher nicht möglich. Hier wäre eine solche Vereinbarung, die einfach nur in den AGB steht, nicht wirksam.
Mehr News:
Geld Flug-Flatrate für 500 Euro im Jahr - was ist dran?
Die Airline Wizz Air bietet ein Jahr Fliegen für unter 600 Euro an. Doch das Kleingedruckte ist nicht ganz so nice.