St. Leon-Rot

Schülerin getötet: 18-Jähriger angeklagt

Er soll seine gleichaltrige Mitschülerin mit einem Messer attackiert haben. Jetzt ist er wegen Mordverdachts angeklagt.

Dem 18-Jährigen wird vorgeworfen, eine Mitschülerin am 25. Januar mit einem Messer in einem Aufenthaltsraum heimtückisch und aus "niedrigen Beweggründen angegriffen und getötet" zu haben. Laut der Staatsanwaltschaft Heidelberg geschah der Angriff für das Opfer völlig unerwartet.

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Mordanklage gegen Schüler in St. Leon-Rot

Dauer

Dem jungen Mann wird vorgeworfen, die Mitschülerin mit einem Messer in einem Aufenthaltsraum im Löwenrot-Gymnasium heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen angegriffen und getötet zu haben. Der Angriff geschah laut den Ermittlern für das Opfer völlig unerwartet. Nach der Tat war der 18-Jährige mit seinem mit Auto über die A5 in Richtung Norden geflüchtet. Dabei verursachte er auch einen Unfall. Im niedersächsischen Seesen konnte er schließlich festgenommen werden. Dem Jugendlichen werden neben Mord weitere Delikte vorgeworfen. Unter anderem gefährliche Körperverletzung, weil er die Jugendliche bereits vor der Tat geschlagen haben soll. Wann das Hauptverfahren gegen den 18-Jährigen eröffnet wird ist noch unklar.

Was genau ist passiert?

  • Der 18-Jährige soll die Schülerin mit einem Messer angegriffen haben.
  • Sie konnte nicht wiederbelebt werden.
  • Nach dem Angriff ist der Angeklagte mit einem Auto geflüchtet. Erst in Seesen in Niedersachsen, etwa 300 Kilometer Luftlinie vom Tatort, wurde er von der Polizei geschnappt. Er hatte einen Unfall gebaut, sich dabei verletzt und kam ins Krankenhaus.

St. Leon-Rot: Polizei kannte Tatverdächtigen

  • Der 18-Jährige ist bei der Polizei bekannt. Denn: Die Schülerin hatte ihn im November 2023 wegen Körperverletzung angezeigt.
  • Danach habe die Polizei die Schulleitung und das Jugendamt kontaktiert. Außerdem hat die Polizei dem 18-Jährigen eine "Gefährderansprache" gehalten - ihn also auf die Konsequenzen von Straftaten hingewiesen.
  • Es sei dann vereinbart worden, dass die beiden Personen sich "möglichst nicht begegnen", so Kommunikationsexperte Dirk Metz, der für die Schule tätig war.
  • Ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot gab es nicht.

Was war sein Motiv?

Das genaue Motiv hinter der Tat ist noch nicht abschließend geklärt. Laut Polizei kannten sich beide Schüler und waren 2023 teilweise ein Paar. Zum Zeitpunkt der Tat waren sie aber schon wieder getrennt, so die Staatsanwaltschaft. Bei Gewalttaten zwischen Ex-Partnern wird oft von "Beziehungstat" gesprochen - dabei handelt es sich meistens um eine Form von Femizid:

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Autor/in
Alina Surawicz
Portraitfoto von Alina Surawicz
Judith Bühler
Judith Bühler  NEWSZONE-Team

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