Das Urteil: Der Apotheker muss die "Pille danach" anbieten - so hat es ein Gericht in Berlin entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Apotheker die Pille gar nicht erst da - weil er nach eigener Aussage kein bereits entstandenes Leben töten wolle. Doch die Begründung zählt für das Gericht nicht.
Apotheker muss Pille danach anbieten
Entscheidung: Wer eine öffentliche Apotheke führt, muss dafür sorgen, dass Kunden umfassend versorgt werden. Dazu zählt offenbar auch die "Pille danach". Wer das wegen dem eigenen Gewissen nicht machen will, soll keine Apotheke betreiben, so das Gericht.
Auch mit ihm hat sich schon ein Gericht beschäftigt:
Verbrechen Anzeigenhauptmeister wegen Volksverhetzung verurteilt
Normalerweise snitcht Niclas M. bei der Polizei. Jetzt saß er selbst vor Gericht. Das Urteil checkst du hier.