Trotz Notfallplan der Bahn - viele Züge sind am Streiktag ausgefallen. Von Dienstag bis Mittwochnacht, 2 Uhr wurde gestreikt. Zum Betriebsbeginn am Mittwoch will die Bahn wieder, dass alles so läuft wie sonst auch.
Du hast deine Fahrt verschoben? Dein Ticket gilt noch
Betroffen waren vor allem Regional-, S-Bahn- und Fernverkehr. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind auch auf mehreren Strecken gar keine Bahnen gefahren. Wer nicht zwingend am Streiktag mit dem Zug fahren musste, den hat die Bahn gebeten, die Fahrt zu verschieben. Wenn du das gemacht hast, gilt dein schon gekauftes Ticket auch für einen späteren Tag.
💡 Nicht nur bei der Bahn gibt es aktuell immer wieder Streiks: Auch bei privaten Busunternehmen in Rheinland-Pfalz und an Flughäfen wird gestreikt.
So hat die Bahn versucht, den Streik zu verhindern
Zum Streik aufgerufen hat die Lokführergewerkschaft GDL. Die Bahn wollte, dass ein Gericht den Streik verbietet. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte den Antrag aber ab. Dagegen wollte die Bahn vorgehen, scheiterte aber auch mit ihrer Berufung.
So könnte es jetzt weitergehen:
- Die Bahn hat die GDL zu weiteren Gesprächen eingeladen. Außerdem hat sie eine sogenannte Schlichtung angeboten. Dabei wird ein Moderator eingeschaltet, um eine Lösung zu finden.
- Der Gewerkschaftsboss Claus Weselsky hat angekündigt, künftig auf sogenannte Wellenstreiks zu setzen. Diese Streiks werden deutlich kurzfristiger angekündigt. Der Grund: So kann die Bahn schwieriger einen Notfahrplan an den Start bringen.
- Die GDL hat nicht ausgeschlossen, dass auch über Ostern gestreikt wird.
Diese Rechte hast du während eines Bahn-Streiks:
Rechtslage beim Bahnstreik Muss ich trotzdem zur Arbeit?
Wie viel Umweg ist zumutbar? Welche Konsequenzen drohen, wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann? Hier findest du wichtige Infos für Arbeitnehmer rund um den Bahnstreik der GDL.