Politik

Gewalt an Frauen: Härtere Strafen in der EU, aber...

...Vergewaltigung gehört nicht dazu. Das liegt unter anderem an Deutschland.

Die gute Nachricht zuerst: Die Mitgliedsstaaten der EU und das EU-Parlament haben sich geeinigt - auf einheitliche Richtlinien gegen Gewalt an Frauen. Cyberstalking und Zwangsverheiratung zum Beispiel sollen in Zukunft strenger bestraft werden. Vergewaltigung ist aber weitgehend ausgeklammert.

Nur Ja heißt Ja?

Manche Länder, zum Beispiel Spanien, verfolgen das Prinzip: Nur ja heißt ja. Das bedeutet, man muss Sex ausdrücklich zustimmen. Eine solche Regelung wird es einheitlich in der EU aber nicht geben. Heißt: Die Mitgliedsstaaten können weiterhin verlangen, dass die Opfer beweisen müssen, dass ihnen Gewalt angetan worden ist oder dass sie bedroht worden sind.

Unter anderem Deutschland war gegen ein Nur-Ja-heißt-Ja-Gesetz. Die Begründung: Die EU würde damit ihre Kompetenz überschreiten. Dadurch wäre das Gesetz vor Gericht angreifbar und könne gekippt werden.

Trotzdem hat es im Vorfeld jede Menge Kritik an der Haltung von Deutschland gegeben. So haben zum Beispiel prominente Frauen einen offenen Brief an Deutschlands Justizminister Marco Buschmann (FDP) geschrieben.

Hiermit will die EU dafür sorgen, dass mehr repariert statt weggeworfen wird:

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Autor/in
Judith Bühler
Judith Bühler  NEWSZONE-Team
Aslı Kaymaz
Asli Kaymaz

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