Es geht um die sogenannte Bestpreisklausel, wenn du nach Hotelzimmern suchst. Bisher hat Booking.com den Hotels verboten, woanders günstigere Preise anzubieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sagt jetzt: Das darf Booking.com nicht! Vorher gab es schon lange Streit vor deutschen und niederländischen Gerichten.

Was bedeutet das EuGH-Booking.com-Urteil für dich?
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Worum geht es beim Booking.com-Urteil?
- Auf Portalen wie Booking.com, HRS und Expedia kannst du Hotels vergleichen und auch direkt buchen.
- Für die Vermittlung kassieren die Seiten von den Hotels Cash.
- Das kalkulieren die Hotels bei den Zimmerpreisen mit ein - also war es für dich dadurch teurer.
- Jetzt könntest du dir die Vermittlungsgebühr sparen und direkt beim Hotel buchen.
- Die Portale befürchten, dass du bei ihnen nur noch Preise und Lage der Hotels abcheckst und dann beim Hotel direkt buchst.
- Aber: Booking.com selbst hatte die Bestpreisklausel in diesem Jahr schon abgeschafft. Andere Portale haben sie noch.
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