Menschen ohne Abschluss oder abgeschlossene Ausbildung sollen ab 2025 ihre Fähigkeiten prüfen lassen können und dann einen Beruf ausüben dürfen. Das hat die Ampelkoalition am Freitag mit einem neuen Gesetz beschlossen, um unter anderem der Bürokratisierung und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Berufserfahrung soll Ausbildung ersetzen
Diese zwei Dinge müssen zutreffen, damit man sich die praktische Berufserfahrung anrechnen lassen kann:
- Langjährige Berufserfahrung: Man muss eineinhalb mal so lange gearbeitet haben, wie die Ausbildung dauern würde. Bei einer dreijährigen Ausbildung wären das also 4,5 Jahre.
- Außerdem muss man mindestens 25 Jahre alt sein.
Durch das neue Gesetz könnten sich zum Beispiel Studienabbrecher oder Quereinsteiger für einen Beruf qualifizieren. Was ebenfalls angerechnet werden soll: Berufserfahrung, die Migranten ohne Abschluss in ihrer Heimat gemacht haben. Zum Beispiel die Handelskammer soll die Fähigkeiten prüfen und anerkennen.
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