Wenn Eltern nicht genügend Geld haben, soll das BAföG helfen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Studierende kein Grundrecht auf BAföG haben.
Aus dem Grundgesetz ergibt sich das Recht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, aber es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass der Staat armen Studierenden das Studium finanziell ermöglicht.
Chancengleichheit in der Bildung
Der Staat muss für gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen sorgen. Aber die Politik hat dabei einen großen Spielraum, wie die Förderung aussehen soll. Laut Gericht sind die Mittel des Staates außerdem aufgrund der Schuldenbremse begrenzt.
Mit dem BAföG sieht das Gericht die Aufgabe des Staates erfüllt. Nur wenn ganze Bevölkerungsgruppen faktisch keinen Zugang zu Bildung haben würden, müsste der Staat etwas tun. Dies sei, laut Gericht aber nicht der Fall.
Studentin zog vor Gericht
Begonnen hatte der Fall vor ca. 10 Jahren. 2014 und 2015 empfand eine Psychologie-Master Studentin ihren BAföG-Satz für zu niedrig und klagte. Der Fall ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter dort hatten Bedenken wegen der Berechnung des BAföGs und waren der Ansicht, dass der Anspruch auf gleiche Bildungschancen im Grundgesetz, auch einschließt, Geld vom Staat zu bekommen, wenn Studierende oder ihre Eltern es nicht selbst finanzieren können. Deshalb gab das Bundesverwaltungsgericht den Fall an das Bundesverfassungsgericht weiter.
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