Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber Pausen flexibel regeln dürfen. Die Bedingung: Du musst spätestens zu Beginn deiner Pause wissen, wie lange sie geht.
Wie kam es zu der Pausen-Regelung?
Hintergrund des Urteils ist die Klage eines Mannes aus Rheinland-Pfalz:
- Er wollte seine Pausen als Bereitschaft bezahlt haben, weil in der Kantine - wo er meist seine Pausen verbrachte - ein Monitor mit Informationen über Maschinen-Störungen im Betrieb hing.
- Das habe ihn in eine permanente "Hab-Acht-Stellung" versetzt und er fand seine Pausen deswegen nicht erholsam.
- Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage des Mannes abgewiesen. Begründet wurde das unter anderem damit, dass er nach eigenen Angaben seine Pause nie wegen einer Störung unterbrechen musste.
Diese Regeln gelten für deine Pausen bei der Arbeit!
Laut Gesetz muss die Pausenzeit "im Voraus" feststehen. Das heißt, dass möglichst zu Beginn deiner Arbeit klar sein sollte, wann du Pause machen kannst. Sollten es "betriebliche Erfordernisse" verlangen, reicht es aber laut dem Gericht aus, "wenn der Arbeitnehmer zu Beginn der Pause weiß, dass und wie lange er nunmehr zum Zwecke der Erholung Pause hat und frei über die Nutzung dieses Zeitraums verfügen kann".
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