Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Staatsbürgerschaft beschlossen. Ziel des Gesetzes ist laut Innenministerin Nancy Faeser, die Menschen wertzuschätzen, "die hier ins Land kommen und mit dazu beitragen, dass die Gesellschaft funktioniert".
Das soll sich bei Einbürgerungen ändern:
- Zuwanderer sollen bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, wenn sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Bisher waren es acht Jahre.
- Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das geht jetzt schon bei EU-Bürgern und Sonderfällen, aber beispielsweise nicht bei Menschen aus der Türkei.
- Es soll weiterhin keine Ausnahmen bei der Einbürgerung geben - für beispielsweise Menschen mit Behinderungen könnte es aber möglich sein, über die Härtefallklausel eingebürgert zu werden.
Bundestag beschließt Gesetz zu Abschiebung von Migranten
Auch für abgelehnte Asylbewerber wird sich etwas ändern: Der Bundestag hat schon am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, dass eine schnellere Abschiebung von Migranten vorsieht, die nicht in Deutschland bleiben dürfen. Das Gesetz soll verhindern, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchen. Auch ausländische Straftäter und Gefährder müssten konsequent abgeschoben werden, betonte Faeser.
Das soll sich bei Abschiebungen ändern:
- Die Dauer des Ausreisegewahrsams wird von 10 Tagen auf 28 Tage verlängert. Das heißt, abgelehnte Asylbewerber können länger festgehalten werden, um sicherzustellen, dass sie das Land verlassen.
- Behördenvertreter sollen in den ganzen Gemeinschaftsunterkünften nach Personen suchen dürfen, nicht nur im Zimmer der Abzuschiebenden.
- Menschen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam sollen automatisch kostenfrei einen Pflichtverteidiger an die Seite gestellt bekommen, wenn sie noch keinen Rechtsbeistand haben.
Auch die EU hat im Dezember neue Asylregeln beschlossen, um unerwünschte Migration nach Europa einzudämmen: