Einiges wird teurer im kommenden Jahr, weil unter anderem Steuersenkungen wegfallen. Doch zum Beispiel für Mini-Jobber und Azubis gibt's gute Nachrichten für 2024: Sie bekommen mehr Geld!
Strom und Gas:
- Energiepreisbremse: Ab 2024 gibt's keine Preisbremsen für Strom und Gas mehr, die ab einer bestimmten Höhe den Preis gedeckelt haben. Das Vergleichsportal Verivox geht davon aus, dass der Wegfall der Preisbremsen die Energiepreise nur leicht steigen lassen wird. So würden in der Grundversorgung die Jahreskosten bei Strom im Schnitt um 5 Euro, bei Gas um durchschnittlich 82 Euro steigen.
- CO2-Abgabe: Beim Gas wird zum 1. Januar 2024 die CO2-Abgabe erhöht. Fossile Brennstoffe werden dann mit 45 Euro pro Tonne CO2 belegt. Das müssen die Kunden wohl zahlen. Das bedeutet, dass die Heizkosten, aber auch die Benzinkosten für Autofahrer steigen.
- Netzentgelte: Bei Strom steigen die Netzentgelte deutlich – und zwar laut Vergleichsportal Check24 um rund 32 Prozent. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden wären das 163 Euro mehr.
- Mehrwertsteuer: Ab dem 1. März fällt außerdem die Ermäßigung der Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme weg. Beides wird dann wieder regulär mit 19 Prozent besteuert statt der vorübergehenden sieben Prozent.
- Preissenkungen: Die Versorger haben jedoch auch günstigere Preise angekündigt. Denn die Großhandelspreise für Strom und Gas sind inzwischen wieder gesunken – und das wollen die meisten Anbieter an ihre Kunden weitergeben, darunter auch viele Grundversorger.
Das ändert sich bei Strom und Gas im neuen Jahr
Bürgergeld steigt:
- Ab Januar 2024 soll es im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Bürgergeld geben. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat.
Mehr Kinderzuschlag:
- Familien mit geringem Einkommen können im nächsten Jahr mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Höherer Mindestlohn und Minijob-Grenze:
- Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.
- Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.
Ausbildungsgehalt verbessert sich:
- Der Mindestlohn für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen gibt's bei Tarifverträgen.
Steuer-Entlastungen:
- Steuer-Änderungen sorgen ab 2024 dafür, dass bei fast allen mehr Netto vom Bruttolohn übrig bleibt. Wie viel mehr hängt von dem Gehalt ab. Bei einem Bruttolohn von 3.500 Euro kann sich laut Datev - wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt - ein Single über 196 Euro mehr freuen.
Keine Steuervergünstigung in Restaurants mehr:
- Ab 1. Januar gilt auf Essen in der Gastronomie wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anstatt 7 Prozent. Damit würde ein Schnitzel mit Pommes in der Autobahnraststätte statt 14,99 Euro künftig 16,67 Euro kosten, wenn die Restaurantbesitzer das der Kundschaft auch voll in Rechnung stellen sollten.